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Betriebssicherheit

Posted by admin on 1st Dezember and posted in Arbeitsplatz

Die betrieblichen Sicherheitsvorschriften haben sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt. Zusammengefasst findet man diese Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung. Das Hauptaugenmerkt liegt dabei auf der Benutzung und Wartung von Maschinen. Bei einer Zuwiderhandlung drohen der Geschäftsführung hohe Bußgelder. Insgesamt wurden die Regelungen jedoch 2002 etwas entschärft. Den Unternehmern wird mehr Eigenverantwortung zugestanden, was jedoch die Bußgelder bei Verstößen erhöht.

Pflichten bei der Nutzung von Maschinen
Alle Arbeitsmittel müssen in einer Inventur erfasst werden und eine Gefährdungsbeurteilung muss durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden (Zeitintervall ist hier unterschiedlich). Ziel ist es zu gewährleisten, dass alle Geräte in einem sicheren Zustand sind und dass keine Gefahr für die Arbeiter besteht.

Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen getroffen werden?
Die Sicherungsvorkehrungen sollten abhängig von der Gefährdungslage sein. So braucht ein Büro beispielsweise weniger für Schutzmaßnahmen, wie Verbandskästen etc. ausgeben als ein handwerklicher Betrieb oder Fabrikhallen mit großen Maschinen. Es sollten jedoch immer ausreichend Vorkehrungen vorhanden sein. Je nach Gefahrenlage und Größe des Betriebs, variiert die Anzahl vom erforderlichen Verbandsmaterial. Für Baustellen wird dabei am meisten benötigt. Für 50 Angestellte wird ein großer Verbandskasten gebraucht. Im Gegensatz dazu ist es bei einem Verwaltungsbetrieb nur einer für 300 Personen. Festgehalten sind diese Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift. Auch die Zusammenstellung ist dabei entscheidend. In einen Verbandskasten gehören unter anderem: Mehrere unterschiedliche sterile Kompressen, Verbände unterschiedlicher Ausführung, Pflaster in mehreren Varianten, eine Schere und vieles mehr. Eine genaue Auflistung finden Sie im Internet. Es ist allerdings empfehlenswert, den Betriebsverbandkasten direkt als Set der jeweiligen Größenordnung zu kaufen. Wichtig ist nur, dass die Materialien alle paar Jahre ersetzt werden, damit sie jederzeit eingesetzt werden können. Eine weitere Vorschrift der “Grundsätze der Prävention” ist die Mindestanzahl an Ersthelfern. Für einen Betrieb mit weniger als 20 Mitarbeitern gilt, dass mindestens ein Ersthelfer zur Stelle sein muss. Bei größeren Unternehmen müssen 5% (Verwaltungsbetriebe) bzw. 10% (sonstige Betriebe) eine Ausbildung zum Ersthelfer vorweisen können. Die benötigten Kenntnisse können während einer Fortbildung erworben werden.

Das Anbringen von Feuerlöschern ist ein weiterer Teilaspekt der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Auch hier ist die Anzahl abhängig von verschiedenen Faktoren: der Größe des Betriebs in Quadratmetern, die Art des Betriebs (Verwaltung, Industrie, Handwerk usw.) und die Brandgefährdung. Letzterer richtet sich beispielsweise nach den gelagerten Materialien. Da z.B. Fliesen kaum oder gar nicht brennbar sind, gehören sie zur Gruppe der “geringen Brandgefährdung”. Im Gegensatz dazu gehört die Lagerung von Kraftstoffen o.ä. zur Gruppe “große Brandgefährdung”. Mit den genannten Faktoren ist es möglich sich mithilfe eines Online Rechners die genaue Anzahl benötigter Feuerlöscher auszurechnen. Die genannten Maßnahmen sind jedoch nur Beispiele. Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer ist es wichtig, sich ausführliche Informationen, entweder durch Studium der besagten Gesetzestexte oder durch eine Beratung durch Fachpersonal, anzueignen.

Was muss ich als Arbeitgeber beachten?
Zuerst einmal ist es wichtig alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dabei kann es oft hilfreich sein, sich ausführlich von einer Fachkraft beraten zu lassen. Ziel des Ganzen ist ein Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen bzw. eine Gewährleistung der schnellen Hilfe. Wenn alle Vorgaben ausreichend erfüllt sind, sollte dies gegeben sein. Allerdings ist es auch dann noch möglich Verbesserungen und Einsparungen vorzunehmen. Durch regelmäßige Prüfung der Gefahrenlage lassen sich die Sicherheitsvorkehrungen ggf. umstrukturieren und somit besonders effizient nutzen. Zusätzlich kann es hilfreich sein der gesamten Belegschaft ein Fortbildungsangebot in dem Bereich Sicherheit und Erste-Hilfe zur Verfügung zu stellen. Dies kann die Sicherheit enorm erhöhen und zu einer Minimierung der Unfälle führen. Außerdem ist es nur mit einmaligen Kosten verbunden (abgesehen von Auffrischungsangeboten alle paar Jahre). Hier müssen Sie als Unternehmer selbst entscheiden, ob Ihr Hauptaugenmerk auf der Sicherheit oder auf den Finanzen liegt.

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